
Erbrecht
als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) seit 2017 habe ich nach 25 Jahren praktische Tätigkeit ein „Update“ in allen Fragen der Rechtsnachfolge, insbesondere für Unternehmer erhalten. Daher berate ich
- in allen Fragen der letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag etc.);
- zu vorweggenommener Erbfolge, insbesondere wirtschaftlich und steuerliche Gestaltung;
- zur Abstimmung gesellschaftsrechtlicher Gestaltung zum erbrechtlichen Gleichlauf;
- für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Testament für bzw. von Erben und Vermächtnisnehmer;
- wegen der Übernahme von Testamentsvollstreckung.