Handelsrecht
Aus der jahrelangen beratenden Betreuung außergerichtlicher und gerichtlicher Fälle aus dem Handelsrecht vor allem mittelständischer Unternehmer berate ich
- bei der Erstellung und Umsetzung von Verträgen handelsrechtlicher Art (z.B. gewerbliche Mietverträge, Handelsvertreterverträge, Bürgschaftsverhältnisse, Bankverträge, Kaufverträge, Werkverträge, Softwareverträge etc. );
- zur außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung typischer Verträge aus dem Handelsrecht;
- alle Belange der Handelsgesellschaften (siehe auch Tätigkeitsschwerpunkt „Gesellschaftsrecht"), einschließlich Geschäftsführer, Prokuristen, Handelsbevollmächtige.